Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld für Angehörige der Opfer nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine im Jahr 2015 mit 150 Toten ist die Klage abgewiesen worden. Das sagte die Richterin am Landgericht Braunschweig.
Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage Hinterbliebener ab
Verfasst von
in
Schreiben Sie einen Kommentar