Autor: Stojancho Gjorgjiev

  • Dax-Konzern Daimler Truck: Gewinn um 80 Prozent eingebrochen

    Der Gewinn beim Nutzfahrzeughersteller Daimler Truck ist in den ersten drei Monaten dieses Jahres um 80 Prozent eingebrochen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sei das Konzernergebnis von 749 Millionen Euro auf 149 Millionen Euro gesunken, teilte der Dax-Konzern aus Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart mit.

  • Einigung: EU will KI für Missbrauch-Deepfakes verbieten

    KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

  • FC Bayern im Halbfinale der Champions League ausgeschieden

    Der FC Bayern München hat den Einzug ins Finale der Champions League verpasst. Im Halbfinal-Rückspiel spielte der deutsche Fußball-Meister am Abend nur 1:1 (0:1) gegen Paris Saint-Germain. Der Titelverteidiger trifft im Endspiel am 30. Mai in Budapest auf den FC Arsenal.

  • Durchsuchungen in NRW bei mutmaßlichen Neonazis

    In Nordrhein-Westfalen laufen seit dem frühen Morgen in mehreren Städten Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechtsextremisten. Es gebe zehn Beschuldigte, hieß es in Sicherheitskreisen. Die Maßnahmen richteten sich gegen die Gruppe «Jung und Stark».

  • Hormus: Trump will Einsatz für Blockade-Aufhebung aussetzen

    US-Präsident Donald Trump will seine Initiative für eine sichere Durchfahrt von Schiffen durch die Straße von Hormus «für kurze Zeit» aussetzen. Während des Stopps von «Projekt Freiheit» solle geprüft werden, ob ein Abkommen zwischen Washington und Teheran abgeschlossen und unterzeichnet werden könne, teilte Trump auf seiner Plattform Truth Social mit. Die US-Seeblockade gegen Schiffe, die iranische Häfen anlaufen oder verlassen, bleibe hingegen in vollem Umfang in Kraft.

  • Gericht ordnet Einweisung in Psychiatrie nach Amokfahrt an

    Nach der tödlichen Amokfahrt durch die Leipziger Innenstadt wird der Täter in eine Psychiatrie eingewiesen. Ein Ermittlungsrichter habe die Unterbringung des 33-jährigen Deutschen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig mit.

  • CHE Hochschulranking: Wirtschaftswissenschaften an der RPTU überzeugen mit sehr guten Studienbedingungen (FOTO)

    Studierende der Wirtschaftswissenschaften bewerten die Studienbedingungen an der RPTU Kaiserslautern-Landau im aktuellen CHE Hochschulranking 2026/27 durchweg positiv. Besonders die Studienorganisation, das Lehrangebot, die Betreuung sowie die Bibliotheksausstattung erhalten sehr gute Bewertungen. Sowohl im Studiengang Betriebswirtschaftslehre als auch im Wirtschaftsingenieurwesen profitieren Studierende zudem vom technisch-naturwissenschaftlichen Profil der Universität – und damit von interdisziplinären Kompetenzen und vielseitigen Berufsperspektiven.

    Wirtschaftsingenieurwesen: Brückenschlag zwischen Technik und Wirtschaft

    Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist an der RPTU durchgehend fächerübergreifend aufgebaut: BWL, VWL, Mathematik und Statistik sowie eine ingenieurwissenschaftliche Fachrichtung wie Maschinenbau, Informatik, Chemie oder Elektrotechnik vermitteln umfassende Kenntnisse. Ziel ist es, dass Studierende technische Entscheidungen wirtschaftlich bewerten können und ebenso wirtschaftliche Strategien aus technischer Perspektive verstehen. Absolventinnen und Absolventen sind damit besonders gefragt, wenn es darum geht, komplexe Prozesse zwischen Technik und Management zu gestalten.

    Betriebswirtschaftslehre: Breiter Fokus auf Wirtschaft mit technischer Abrundung

    Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre richtet sich an Studierende, die sich gezielt auf wirtschaftswissenschaftliche Inhalte konzentrieren möchten. Gleichzeitig profitieren sie vom technisch-naturwissenschaftlichen Umfeld der RPTU, etwa bei Themen wie Technologie- und Innovationsmanagement oder Data-Science-Ansätzen. Wer sich noch stärker technisch ausrichten möchte, findet ebenfalls ein passendes Angebot: Als eine von wenigen Universitäten bietet die RPTU zusätzlich den Studiengang „Betriebswirtschaftslehre mit technischer Qualifikation“ an.

    Sehr gute Bewertungen für Studienbedingungen

    Im CHE Hochschulranking vergeben Studierende Bewertungen in siebzehn Kategorien, darunter Studienorganisation, Lehrangebot oder Raumsituation. In den beiden ins Ranking eingeflossenen Studiengängen BWL und Wirtschaftsingenieurwesen vergaben die Studierenden an der RPTU gute bis sehr gute Bewertungen für: Bibliotheksausstattung (4,4 bzw. 4,3 von 5 Sternen), Studienorganisation (4,1 bzw. 4,2 von 5 Sternen), Lehrangebot (4,0 bzw. 4,1 von 5 Sternen), Unterstützung im Studium (4,0 bzw. 3,9 von 5 Sternen), Betreuung durch Lehrende (3,8 bzw. 4,0 von 5 Sternen) sowie die Raumsituation (Räume generell: 3,9 bzw. 4,0 von 5 Sternen; Lernräume: 3,9 bzw. 3,8 von 5 Sternen).

    Die RPTU im CHE Hochschulranking

    Die aktuellen Ergebnisse des CHE Hochschulrankings setzen eine Reihe sehr guter Bewertungen fort, die die RPTU in den vergangenen Jahren über viele Fächer hinweg erzielt hat. Zuletzt schnitten unter anderem die Bachelorstudiengänge in Informatik, Mathematik und den Naturwissenschaften sowie zahlreiche Masterstudiengänge – etwa in den Ingenieurwissenschaften, der Psychologie, Informatik, Mathematik und Physik – sehr gut bis gut ab. Studierende lobten dabei immer wieder die allgemeine Studiensituation, die Studienorganisation und die Betreuung durch Lehrende. Die erneut positiven Bewertungen bestätigen damit die kontinuierlich hohe Qualität der Studienbedingungen an der RPTU über Fächer- und Abschlussgrenzen hinweg.

    Über das aktuelle CHE Hochschulranking

    Das CHE Hochschulranking ist der umfassendste Hochschulvergleich im deutschsprachigen Raum und bietet Bewertungen zu mehr als 10.000 Studiengängen an deutschen Hochschulen. Die Studierendenurteile werden als Sternebewertungen dargestellt (5 Sterne stehen für die beste, 1 Stern für die schlechteste Bewertung). Im Online-Ranking sind die Ergebnisse mit Ampelfarben hinterlegt, da es keine Ranggruppen gibt: Werte ab 3,8 Sternen gelten als „grün“.

    Die Rankingergebnisse erscheinen im ZEIT Studienführer sowie online auf HeyStudium. Während der ZEIT Studienführer 2026/27, der am 9. Mai erscheint, lediglich ausgewählte Ergebnisse ausweist, ist auf HeyStudium das vollständige CHE Hochschulranking mit den Bewertungen von rund 120.000 befragten Studierenden abrufbar.

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    Quelle:            Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU)
  • Spahn als Fraktionschef der Union wiedergewählt

    Jens Spahn bleibt Vorsitzender der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Die Abgeordneten der größeren Regierungsfraktion bestätigten den CDU-Politiker ein Jahr nach seinem Amtsantritt mit großer Mehrheit bis zum Ende der Legislaturperiode im Amt, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr.

  • TÜV-Verband zur Einigung bei den Trilog-Verhandlungen zum KI-Omnibus

    Sektor-Exit für Maschinen führt zu Rechtsunsicherheit und mehr Bürokratie. Jetzt kommt es darauf an, ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Maschinenverordnung sicherzustellen. Entwicklung industrieller KI-Standards für den Weltmarkt ausgebremst.

    Der TÜV-Verband sieht in der Einigung bei den Trilog-Verhandlungen über den „KI-Omnibus“ Licht und Schatten. Positiv sind Anpassungen wie längere Umsetzungsfristen für den AI Act, Meldepflichten für KI-Sicherheitsvorfälle sowie ein Verbot sexualisierter Deepfakes und so genannter „Nudifier“-Anwendungen.

    Kritisch sieht der TÜV-Verband, dass Maschinen aus dem direkten Anwendungsbereich des AI Acts herausfallen und Sicherheitsvorgaben stattdessen in der nachgeordneten Maschinenverordnung geregelt werden sollen. Ziel des AI Act ist es, die Risiken von Hochrisiko-KI-Systemen in verschiedenen Produktgruppen wie Medizinprodukten, Maschinen oder auch Spielzeug zu minimieren. „Der ‚Sektor-Exit‘ für Maschinen führt zu einer regulatorischen Fragmentierung mit unterschiedlichen Anforderungen, Verfahren und Fristen. Das Ergebnis ist Rechtsunsicherheit und mehr statt weniger bürokratischer Aufwand für Unternehmen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Der KI-Omnibus hat dem Bürokratieabbau einen Bärendienst erwiesen. Jetzt kommt es darauf an, ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Maschinenverordnung sicherzustellen.“ Das betrifft unter anderem Vorgaben zu Risiko- und Qualitätsmanagement, menschlicher Aufsicht, der Robustheit von KI-Systemen oder der Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle.

    Auch aus industriepolitischer Sicht ist der Sektor-Exit nicht zielführend. „In Europa werden auf Grundlage des AI Acts derzeit industrielle KI-Standards für den Weltmarkt entwickelt“, sagt Bühler. „Die Verschiebung in die Maschinenverordnung droht die Entwicklung sektorspezifischer KI-Standards weiter zu verzögern, weil die gesetzliche Grundlage derzeit fehlt. Europa verspielt gerade die Chance, bei KI-Standards eine globale Vorreiterrolle einzunehmen.“

    Der TÜV-Verband warnt davor, bis zur Anwendung des AI Acts weitere Produktgruppen wie Medizinprodukte aus dem AI Act herauszulösen. Andernfalls droht ein Flickenteppich an Einzelregelungen in zahlreichen sektorspezifischen Rechtsakten.

    Grundsätzliche Kritik übt der TÜV-Verband am Omnibus-Verfahren und den Trilog-Verhandlungen. „Der horizontal angelegte AI Act mit seinem risikobasierten Ansatz ist ein über Jahre entwickelter Rechtsakt, an dem sich verschiedenste Interessensgruppen intensiv beteiligt haben“, sagt Bühler. „Es kann nicht sein, dass die grundsätzliche Architektur des Gesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aufgebrochen wird. Solche fundamentalen Änderungen brauchen Transparenz, Gründlichkeit und eine öffentliche Debatte.“ Damit untergrabe die Politik das Vertrauen in den europäischen Gesetzgebungsprozess.

    Über den TÜV-Verband:Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

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    Maurice Shahd
    Pressesprecher
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    Quelle:            TÜV-Verband e. V.
  • Einigung: EU will KI für Missbrauch-Deepfakes verbieten

    KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Zugleich sollen andere KI-Regeln vereinfacht werden, um das wirtschaftliche Potenzial von Künstlicher Intelligenz in Europa auszuschöpfen. 

    Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.

    Bei sogenannten Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es wirkt, als würde sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden. 

    Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßte die Einigung: «KI darf kein Werkzeug für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sein», teilte sie nach den bis tief in die Nacht andauernden Verhandlungen mit. 

    Grok-Skandale und deutsche Debatte über digitale Gewalt 

    Auf EU-Ebene rückte das Thema Ende vergangenen Jahres durch den KI-Chatbot Grok in den Fokus: Bis die von Tech-Milliardär Elon Musk geführte US-Firma hinter der Software diese Funktion einschränkte, befahlen Menschen der KI immer wieder, Frauen in von ihnen ausgewählten Bildern zu entkleiden. An Silvester entschuldigte sich der Chatbot selbst dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter «in sexualisierten Outfits» erstellt zu haben. 

    In Deutschland bekam die Debatte über sexualisierte digitale Gewalt Ende März neue Dringlichkeit, als Collien Fernandes mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit ging. Bei diesen Vorwürfen geht es nicht um Deepfakes. Fernandes wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

    Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zogen für Demonstrationen auf die Straße und forderten mehr Schutz für Opfer. Im Zusammenhang mit dieser Debatte ging es auch immer wieder um sexualisierte Deepfakes und Deepfake-Pornografie. Material dieser Art kursiert schon seit Jahren im Netz.

    EU legte bereits 2024 Richtlinie zum Thema vor 

    Die geplanten Gesetzesverschärfungen sind nicht die ersten EU-Regeln zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Bestehende Regularien sehen bereits vor, dass in allen Mitgliedstaaten das Anfertigen und Verbreiten von manipulierten Darstellungen sexueller Handlungen ohne Zustimmung der Betroffenen unter Strafe gestellt werden soll. 

    Die entsprechende EU-Richtlinie ist zwar seit Mai 2024 in Kraft, von Deutschland allerdings bisher nicht in nationales Recht übertragen worden. Dafür hat die Bundesrepublik noch bis zum Sommer nächsten Jahres Zeit. 

    Zuletzt kündigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) entsprechende Verschärfungen im Strafrecht und mehr Rechte für Geschädigte an. Hubig begrüßte die Einigung auf EU-Ebene. Anbieter von KI-Tools müssten in die Pflicht genommen werden, teilte sie mit. 

    Was die neuen Regeln genau verbieten sollen 

    Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. Wobei Verhandlungsteilnehmer betonen, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken. 

    Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben. 

    Verboten sein sollen dagegen etwa realistische Darstellungen vom Intimbereich – insbesondere von Genitalien, dem Anus, Po oder entblößten weiblichen Brüsten sowie von sexuell eindeutigen Handlungen. Satirische Karikaturen sollen also ausgenommen bleiben. 

    Verpflichtende Wasserzeichen für KI-Inhalte verschoben

    Ursprünglich hatte die EU-Kommission Änderungen am KI-Gesetz vorgeschlagen, um die Wirtschaft und insbesondere die KI-Branche zu entlasten. Unternehmen forderten zuletzt aber immer wieder mehr Zeit, um die nötigen Anpassungen für die strikteren Vorgaben umzusetzen. Diese Zeit sollen die Anbieter von Chatbots und anderen Diensten laut der Einigung bekommen. 

    An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten. Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. Andere Regeln soll das KI-Amt erst ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 durchsetzen. 

    Industrie befürchtet Doppelregulierung

    Aus der Industrie kamen zuletzt Forderungen, Doppelregulierungen abzubauen, um Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht zu untergraben. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, die europäischen Regeln in diesem Bereich zu vereinfachen. Damit etwa die Maschinenbaubranche sich beim Einsatz von KI nicht an mehrere EU-Regularien gleichzeitig halten muss, sollen Ausnahmen geschaffen werden. 

    Für den CDU-Europaabgeordneten Axel Voss gehen diese Änderungen nicht weit genug: «Wir brauchen einen Rahmen, der Innovation ermöglicht und Schutz garantiert – nicht einen Flickenteppich aus sektoriellen KI-Sonderregeln», kommentierte der Parlamentarier. Auch FDP-Politikerin Hahn kritisierte, Doppelregulierung industrieller KI bestünden außer für den Maschinenbau in den meisten Branchen weiter.