Nach dem Angriff auf einen Zugbegleiter bei einer Ticketkontrolle in Rheinland-Pfalz ist der Mann nach Angaben der Deutschen Bahn an seinen Verletzungen gestorben. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei hatte ein 26-Jähriger den 36 Jahre alten Bahnmitarbeiter am Montagabend in einem Regionalexpress angegriffen.
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Trump unterschreibt Haushaltspaket: Shutdown beendet
Der Teilstillstand von US-Regierungsgeschäften ist beendet. Präsident Donald Trump setzte mit seiner Unterschrift ein zuvor vom Parlament beschlossenes Haushaltspaket in Kraft und beendete damit den sogenannten Shutdown.
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Thüringen: Höcke scheitert mit Misstrauensvotum gegen Voigt
Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist mit einem Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) gescheitert. Höcke erhielt als Kandidat für das Amt des Regierungschefs im Landtag 33 Ja- und 51 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. 45 Stimmen wären für einen Sturz von Voigt nötig gewesen.
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Draisaitl und Schmid tragen deutsche Fahne bei Olympia
Eishockey-Star Leon Draisaitl und Skispringerin Katharina Schmid werden jeweils die deutsche Fahne bei der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Italien tragen. Das Duo setzte sich bei der Wahl von Fans und dem deutschen Olympia-Team durch, wie der Deutsche Olympische Sportbund mitteilte. Zuerst hatte die «Bild» berichtet.
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US-Parlament ebnet Weg für Ende des Shutdowns
Ein Ende des Teilstillstands von US-Regierungsgeschäften ist in greifbarer Nähe. Das Repräsentantenhaus billigte ein Haushaltspaket, für dessen Inkrafttreten nur noch die Unterschrift von Präsident Donald Trump fehlt.
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TÜV Rheinland prüft Rückverfolgbarkeit von Batteriespeichern (FOTO)
Erneuerbare Energien sind ein zentraler Pfeiler der Energiewende. Doch wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint, braucht es leistungsfähige Energiespeicher, um die Stromversorgung zuverlässig aufzustellen. Dabei helfen Batterie-Energiespeichersysteme (BESS): Sie speichern elektrische Energie und geben sie ab, wenn Bedarf besteht – etwa in Netzinfrastrukturen, Industrieanlagen, Rechenzentren oder Ladeparks. Als Schlüsseltechnologie der Energiewende rücken sie zunehmend in den Fokus von Politik, Investoren und Öffentlichkeit. Damit wächst auch der Anspruch, dass diese Speicher selbst hohen Anforderungen an Nachhaltigkeit, transparente Lieferketten und regulatorische Vorgaben genügen.
Die gesamte Lieferkette im Blick
Damit Unternehmen und Investoren dem gerecht werden können, hat TÜV Rheinland einen neuen Prüfservice zur Rückverfolgbarkeit von Batterie-Energiespeichersystemen entwickelt. Der zugrundeliegende Standard (2 PfG 3140/07.2025) ermöglicht es, Materialien und Prozesse während der gesamten Lieferkette zu verfolgen.
Dazu zählt unter anderem die Rohstoffgewinnung, wodurch Unternehmen genau nachverfolgen können, woher Lithium, Cobalt, Nickel und Co. stammen und wo sie anschließend veredelt und verarbeitet wurden. Auch die anschließende Rückverfolgung der Zell- und Modulfertigung deckt der neue Service ab. TÜV Rheinland bewertet außerdem Managementsysteme, digitale Waren- und Produktionsdaten sowie Transaktionen, Transporte und die Fertigung des Batteriespeichersystems. Liegen all diese Nachweise über den gesamten Prozess vor, lässt sich die Herkunft der eingesetzten Materialien lückenlos nachvollziehen. Damit setzen Hersteller und Betreiber auch die Anforderungen der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) um. Bei Bedarf finden Vor-Ort-Audits oder Chargenprüfungen statt.
Neuer Standard für die Branche
Für Betreiber, Projektentwickler und Investoren wird Rückverfolgbarkeit immer wichtiger. So wollen beispielsweise Investoren häufig Nachweise darüber, dass Unternehmen Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken bei ihrer Beschaffung dokumentieren und bewerten.
„Mit unserem Prüfservice setzen wir einen neuen Maßstab für die Rückverfolgbarkeit in der Batterieindustrie“, sagt Maximilian Lieberz, Business Development Manager bei TÜV Rheinland. „Damit ermöglichen wir Unternehmen und Investoren, die wachsenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Compliance zu erfüllen und sich als Vorreiter in einem dynamischen Markt zu positionieren.“
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Pressestelle TÜV Rheinland, Tel.: +49 2 21/8 06-21 48 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über contact@press.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse
Weiteres Material: www.presseportal.de Quelle: TÜV Rheinland AG
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TÜV Rheinland prüft Rückverfolgbarkeit von Batteriespeichern (FOTO)
Erneuerbare Energien sind ein zentraler Pfeiler der Energiewende. Doch wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint, braucht es leistungsfähige Energiespeicher, um die Stromversorgung zuverlässig aufzustellen. Dabei helfen Batterie-Energiespeichersysteme (BESS): Sie speichern elektrische Energie und geben sie ab, wenn Bedarf besteht – etwa in Netzinfrastrukturen, Industrieanlagen, Rechenzentren oder Ladeparks. Als Schlüsseltechnologie der Energiewende rücken sie zunehmend in den Fokus von Politik, Investoren und Öffentlichkeit. Damit wächst auch der Anspruch, dass diese Speicher selbst hohen Anforderungen an Nachhaltigkeit, transparente Lieferketten und regulatorische Vorgaben genügen.
Die gesamte Lieferkette im Blick
Damit Unternehmen und Investoren dem gerecht werden können, hat TÜV Rheinland einen neuen Prüfservice zur Rückverfolgbarkeit von Batterie-Energiespeichersystemen entwickelt. Der zugrundeliegende Standard (2 PfG 3140/07.2025) ermöglicht es, Materialien und Prozesse während der gesamten Lieferkette zu verfolgen.
Dazu zählt unter anderem die Rohstoffgewinnung, wodurch Unternehmen genau nachverfolgen können, woher Lithium, Cobalt, Nickel und Co. stammen und wo sie anschließend veredelt und verarbeitet wurden. Auch die anschließende Rückverfolgung der Zell- und Modulfertigung deckt der neue Service ab. TÜV Rheinland bewertet außerdem Managementsysteme, digitale Waren- und Produktionsdaten sowie Transaktionen, Transporte und die Fertigung des Batteriespeichersystems. Liegen all diese Nachweise über den gesamten Prozess vor, lässt sich die Herkunft der eingesetzten Materialien lückenlos nachvollziehen. Damit setzen Hersteller und Betreiber auch die Anforderungen der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) um. Bei Bedarf finden Vor-Ort-Audits oder Chargenprüfungen statt.
Neuer Standard für die Branche
Für Betreiber, Projektentwickler und Investoren wird Rückverfolgbarkeit immer wichtiger. So wollen beispielsweise Investoren häufig Nachweise darüber, dass Unternehmen Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken bei ihrer Beschaffung dokumentieren und bewerten.
„Mit unserem Prüfservice setzen wir einen neuen Maßstab für die Rückverfolgbarkeit in der Batterieindustrie“, sagt Maximilian Lieberz, Business Development Manager bei TÜV Rheinland. „Damit ermöglichen wir Unternehmen und Investoren, die wachsenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Compliance zu erfüllen und sich als Vorreiter in einem dynamischen Markt zu positionieren.“
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Pressestelle TÜV Rheinland, Tel.: +49 2 21/8 06-21 48 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über contact@press.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse
Weiteres Material: www.presseportal.de Quelle: TÜV Rheinland AG
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TÜV Rheinland prüft Rückverfolgbarkeit von Batteriespeichern (FOTO)
Erneuerbare Energien sind ein zentraler Pfeiler der Energiewende. Doch wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint, braucht es leistungsfähige Energiespeicher, um die Stromversorgung zuverlässig aufzustellen. Dabei helfen Batterie-Energiespeichersysteme (BESS): Sie speichern elektrische Energie und geben sie ab, wenn Bedarf besteht – etwa in Netzinfrastrukturen, Industrieanlagen, Rechenzentren oder Ladeparks. Als Schlüsseltechnologie der Energiewende rücken sie zunehmend in den Fokus von Politik, Investoren und Öffentlichkeit. Damit wächst auch der Anspruch, dass diese Speicher selbst hohen Anforderungen an Nachhaltigkeit, transparente Lieferketten und regulatorische Vorgaben genügen.
Die gesamte Lieferkette im Blick
Damit Unternehmen und Investoren dem gerecht werden können, hat TÜV Rheinland einen neuen Prüfservice zur Rückverfolgbarkeit von Batterie-Energiespeichersystemen entwickelt. Der zugrundeliegende Standard (2 PfG 3140/07.2025) ermöglicht es, Materialien und Prozesse während der gesamten Lieferkette zu verfolgen.
Dazu zählt unter anderem die Rohstoffgewinnung, wodurch Unternehmen genau nachverfolgen können, woher Lithium, Cobalt, Nickel und Co. stammen und wo sie anschließend veredelt und verarbeitet wurden. Auch die anschließende Rückverfolgung der Zell- und Modulfertigung deckt der neue Service ab. TÜV Rheinland bewertet außerdem Managementsysteme, digitale Waren- und Produktionsdaten sowie Transaktionen, Transporte und die Fertigung des Batteriespeichersystems. Liegen all diese Nachweise über den gesamten Prozess vor, lässt sich die Herkunft der eingesetzten Materialien lückenlos nachvollziehen. Damit setzen Hersteller und Betreiber auch die Anforderungen der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) um. Bei Bedarf finden Vor-Ort-Audits oder Chargenprüfungen statt.
Neuer Standard für die Branche
Für Betreiber, Projektentwickler und Investoren wird Rückverfolgbarkeit immer wichtiger. So wollen beispielsweise Investoren häufig Nachweise darüber, dass Unternehmen Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken bei ihrer Beschaffung dokumentieren und bewerten.
„Mit unserem Prüfservice setzen wir einen neuen Maßstab für die Rückverfolgbarkeit in der Batterieindustrie“, sagt Maximilian Lieberz, Business Development Manager bei TÜV Rheinland. „Damit ermöglichen wir Unternehmen und Investoren, die wachsenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Compliance zu erfüllen und sich als Vorreiter in einem dynamischen Markt zu positionieren.“
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Pressestelle TÜV Rheinland, Tel.: +49 2 21/8 06-21 48 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über contact@press.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse
Weiteres Material: www.presseportal.de Quelle: TÜV Rheinland AG
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Deutsche Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt
Die non-binäre deutsche Person Maja T. ist in Budapest zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das gab der Richter bei der Verlesung des Urteils im Budapester Stadtgericht bekannt. Maja T. aus der linken Szene in Deutschland war wegen Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten angeklagt.
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Haftbefehle wegen versuchter Sabotage an Marineschiff
Wegen des Verdachts der versuchten Sabotage an einem für die deutsche Marine vorgesehenen Schiff sind Haftbefehle gegen zwei Männer vollstreckt worden. Die Festnahmen erfolgten in Hamburg und in Griechenland, wie die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg mitteilte.